Cypermethrin
Cypermethrin
Artikelnummer: 3217

100 g/l Cypermethrin EC

Wirkstoff:

Cypermethrin 11 % (100 g/l)

Formulierung:

EC

Anwendung:

Insektizid mit grossem Anwendungsbereich: 

Feldbau: Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält: Winterraps: Rapserdfloh, Rapsblattwespenlarve: 0,25 l/ha, Anwendung im Herbst. Raps: Rapsstängelrüssler: 0,25 l/ha, Anwendung Stadium 31-53 (BBCH), Wartefrist 6 Wochen.  Kohlschotenrüssler, Teilwirkung Kohlschotengallmücke: 0,25 l/ha, Anwendung bis Ende Entwicklung der Blüteknospen (BBCH 59), Wartefrist: 6 Wochen.  Ackerbohnen, Sojabohnen, Eiweisserbsen, Hopfen, Kartoffeln, Lein, Lupinen, Mais, Raps, Sonnenblumen, Sorghum, Tabak, Trockenreis:Erdraupen:0,25 l/ha, Wartefrist 6 Wochen. Futter- und Zuckerrüben: Erdraupen, Rübenerdfloh: 0,25 l/ha. Wartefrist: 6 Wochen. Getreide: Erdraupen, Gelbe Getreidehalmfliege: 0,25 l/ha, Wartefrist 6 Wochen. Kartoffeln: Kartoffelkäfer: 0,25 l/ha. Wartefrist: 3 Wochen. Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches ein Pyrethroid enthält, nicht mehr als 1mal in Kartoffeln ausgebracht werden.

Beerenbau: Erdbeeren: Erdbeer- oder Himbeerblütenstecher, Thripse: 0,025%. Aufwandmenge: 0,25 l/ha. Wartefrist 3 Wochen. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium „Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte“, 4 Pflanzen pro m2 sowie auf eine Referenzbrühmenge von 1'000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.

Gemüsebau: Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält: Andenbeere, Artischocken, Aubergine, Bohnen, Chicorée, Erbsen, Knoblauch, Knollensellerie, Kürbisgewächse, Nüsslisalat, Salate, Schalotten, Schwarzwurzel, Tomaten: Erdraupen: 0,025 % (0,25 l/ha),  Wartefrist 2 Wochen.  Asia-Salate, Brunnenkresse, Kresse, Küchenkräuter, Meerrettich, Radies, Rande, Rettich, Rucola, Speisekohlrüben, Spinat, Zuckermais: Erdraupen und Erdflöhe: 0,25 l/ha, Wartefrist 2 Wochen.  Gemüsezwiebel, Speisezwiebel: Erdraupen, Minierfliegen, Thripse: Aufwandmenge: 0,25 l/ha; Wartefrist 2 Wochen. Gurken (Gewächshaus): Blattläuse, Weisse Fliegen: 0,025%, Wartefrist 3 Tage. Karotten: Blattläuse, Erdraupen, Möhrenblattfloh: 0,25 l/ha, Wartefrist 2 Wochen. Kohlarten: Erdflöhe, Erdraupen, Eulenraupen (blattfressend), Gefleckter Kohltriebrüssler, Kohldrehherzgallmücke, Kohlgallenrüssler: 0,25 l/ha, Wartefrist 2 Wochen. Lauch: Erdraupen, Lauchmotten, Thripse: 0,25 l/ha, Wartefrist 2 Wochen.

Behandlungen nur während dem Flug (gemäss kritischer Fangzahl) im Abstand von mindestens 7 Tagen: Karotten, Knollensellerie, Pastinake, Wurzelpetersilie: Möhrenfliege: 0,25 l/ha, Wartefrist 4 Wochen.

Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält: Rhabarber: Erdflöhe, Erdraupen: 0,25 l/ha nach der Ernte.

Spargel: Erdraupen, Spargelkäfer: 0,25 l/ha, nach der Ernte.

Forstwirtschaft: Liegendes Rundholz im Wald und auf Lagerplätzen: 0,45 % (0,45 l in 100 l Wasser) gegen Linierten Nutzholzborkenkäfer- und Werftkäferbefall. 100 Liter Spritzbrühe reichen für ca. 40 m3 gestapeltes Rundholz (2,5 l Brühe pro m3). Anwendung mit Motorspritze oder Rückenspritze. Ganze Stammflächen und Stirnseiten inkl. Zwischenräume gut benetzen. Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. Rundholzspritzmittel müssen auf trockene Rinde gesprüht werden und vor dem ersten Regen mindestens 12 Stunden trocknen. Für die Anwendung im Wald ist eine Anwendungsbewilligung erforderlich.

Auflagen: Bienengefährlich. Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind. Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.

Gebinde:

1 l
12 x 1 l
5 l

Download

Sicherheitsdatenblatt

GHS 05/07/08/09 

SINTAGRO AG
Chasseralstrasse 1-3
CH-4900 Langenthal

T +41 (0)62 398 57 57
F +41 (0)62 398 57 55
sintagro@sintagro.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.30 Uhr – 17.00 Uhr 

Ausserhalb dieser Zeiten nach Absprache