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Cupro-Folpet Ultra SC
Artikelnummer: 3117.005

Folpet 21,0 % (280 g/l) + Kupfer 11,0 % (147 g/l) + Cymoxanil 2,50 % (33,3 g/l) SC

Wirkstoff:

Folpet 21,0 % (280 g/l) + Kupfer 11,0 % (147 g/l) + Cymoxanil 2,50 % (33,3 g/l)

Formulierung:

SC

Anwendung:

Cupro-Folpet ULTRA ist ein Fungizid gegen Falschen Mehltau der Reben mit Nebenwirkung gegen Rotbrenner und Teilwirkung gegen Graufäule.
Im Gemüsebau einsetzbar gegen Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate.

Kultur

Schaderreger/Wirkung

Dosierungshinweise

Auflagen

Reben

Falscher Mehltau der Rebe 
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea) 
Nebenwirkung:
Rotbrenner 

Konzentration: 0.3 %
Aufwandmenge: 4.8 l/ha
Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.

1, 2, 3, 4, 5, 6

Tomaten

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit 
Kraut- und Fruchtfäule 
Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine 

Konzentration: 0.2 - 0.3 %
Wartefrist: 3 Tage

5, 6, 7, 8, 9

Auflagen und Bemerkungen: 

  1. Auch für die Luftapplikation.
  2. Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Laubwandvolumen anzupassen.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
  5. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  6. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  7. Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
  8. Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung muss eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m eingehalten werden. Bei Anwendung im Gewächshaus gelten diese Abstandsauflagen nicht.
  9. Nach Abschluss der Behandlungszeit: Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften

Gebinde:

5 l

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Sicherheitsdatenblatt

GHS07/08/09

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Chasseralstrasse 1-3
CH-4900 Langenthal

T +41 (0)62 398 57 57
F +41 (0)62 398 57 55
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Öffnungszeiten:
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08.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.30 Uhr – 17.00 Uhr 

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