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Fluazinam (Zignal, Shirlan)
Artikelnummer: 3148

500 g/l Fluazinam SC

Wirkstoff:

500 g/l Fluazinam

Formulierung:

SC

Anwendung: Regenbeständiges Kontaktfungizid.
 

Kultur

Schaderreger/Wirkung

Dosierungshinweise

Auflagen

Reben

Echter Mehltau der Rebe
Falscher Mehltau der Rebe
Rotbrenner
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Nebenwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.1 %
Aufwandmenge: 1.2 l/ha
Anwendung: Vom Austrieb bis zum Abblühen.

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8

Zwiebeln

Alternaria-Purpurfleckenkrankheit
Falscher Mehltau der Zwiebel
Rost auf Zwiebel-Arten
Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)

Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 7 Tage

3, 9, 10, 11, 12

Kartoffeln

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)

10, 11, 12, 13, 14, 15

Blumenkulturen und Grünpflanzen

Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.04 %

2, 3, 8, 11, 16, 17


Auflagen und Bemerkungen:

  1. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
  3. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  4. Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
  5. Keine Behandlung von Tafeltrauben.
  6. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  7. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 61-69 (I) und eine Referenzbrühmenge von 1'200 l/ha (Berechnungsgrundlage). Die Brühemenge muss an das Entwicklungsstadium der Kultur angepasst werden.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 3 Punkte reduziert werden.
  9. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  10. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
  11. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  12. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 4 Punkte reduziert werden.
  13. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  14. Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
  15. Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
  16. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
  17. Nur für Topf- und Containerpflanzen. 

Gebinde:

5 l 
GHS07/08/09

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