Anwendung:
Bodenherbizid für Raps, Erdbeeren, Gemüse sowie Ziergehölze.
Kultur
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Schaderreger/Wirkung
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Dosierungshinweise
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Auflagen
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Erdbeere [ohne Vermehrungsanlagen]
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Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
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Aufwandmenge: 1.5 - 2 l/ha Anwendung: Nach dem Pflanzen.
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1, 2, 3, 4
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Johanniskraut
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Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
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Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: In überwinternden Kulturen nach Austrieb (10 cm Wuchshöhe). Nach dem Pflanzen.
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1, 2, 3, 4
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Kohlarten
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Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
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Aufwandmenge: 1.2 - 2 l/ha Anwendung: Nach dem Pflanzen.
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1, 2, 3, 5
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Radies Rettich
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Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
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Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Nach der Saat, im Vorauflauf.
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1, 2, 4
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Freiland: Rucola
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Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
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Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Nachauflauf, ab 3-Blatt Stadium der Kultur.
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1, 2, 6, 7
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Raps
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Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
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Aufwandmenge: 2 l/ha Anwendung: Nach der Saat, im Vorauflauf.
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1, 2, 3, 5
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Raps
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Hirtentäschelkraut
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Aufwandmenge: 1 - 1.5 l/ha Anwendung: Zweitbehandlung nach Vorsaat-Herbizid.
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1, 2, 3, 4
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Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
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Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
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Aufwandmenge: 2 l/ha Anwendung: Nach dem Pflanzen.
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1, 2, 4, 8, 9
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Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs Metazachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 2 Punkte reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 3 Punkte reduziert werden.
- Bei Behandlung im Anschluss an eine feuchte Witterungsperiode besteht die Gefahr von vorübergehenden Blattchlorosen.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2) ausbringen.
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