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Metazachlor (Sultan)
Artikelnummer: 3081.005

45,5 % Metazachlor (500 g/l)

Wirkstoff:

45,5 % Metazachlor (500 g/l)

Formulierung:

SC

Anwendung:

Bodenherbizid für Raps, Erdbeeren, Gemüse sowie Ziergehölze.

Kultur

Schaderreger/Wirkung

Dosierungshinweise

Auflagen

Erdbeere [ohne Vermehrungsanlagen]

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 - 2 l/ha
Anwendung: Nach dem Pflanzen.

1, 2, 3, 4

Johanniskraut

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: In überwinternden Kulturen nach Austrieb (10 cm Wuchshöhe). Nach dem Pflanzen.

1, 2, 3, 4

Kohlarten

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.2 - 2 l/ha
Anwendung: Nach dem Pflanzen.

1, 2, 3, 5

Radies
Rettich

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: Nach der Saat, im Vorauflauf.

1, 2, 4

Freiland: Rucola

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 14 Tage
Anwendung: Nachauflauf, ab 3-Blatt Stadium der Kultur.

1, 2, 6, 7

Raps

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Nach der Saat, im Vorauflauf.

1, 2, 3, 5

Raps

Hirtentäschelkraut

Aufwandmenge: 1 - 1.5 l/ha
Anwendung: Zweitbehandlung nach Vorsaat-Herbizid.

1, 2, 3, 4

Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Nach dem Pflanzen.

1, 2, 4, 8, 9

Auflagen und Bemerkungen:

  1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  2. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs Metazachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 2 Punkte reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 3 Punkte reduziert werden.
  6. Bei Behandlung im Anschluss an eine feuchte Witterungsperiode besteht die Gefahr von vorübergehenden Blattchlorosen.
  7. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  8. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.

SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2) ausbringen.

Gebinde:

5 l

GHS07/08/09

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